Blick aus der Loggia in Uerdingen zu den wunderschönen Bäumen am Spielplatz.

 

 

   

 

 

Im Herbst

Busch, Wilhelm (1832-1908)

 

Der schöne Sommer ging von hinnen,

Der Herbst, der reiche, zog ins Land.

Nun weben all die guten Spinnen

So manches feine Festgewand.

Sie weben zu des Tages Feier

Mit kunstgeübtem Hinterbein

Ganz allerliebste Elfenschleier

Als Schmuck für Wiese, Flur und Hain.

 

Ja, tausend Silberfäden geben

Dem Winde sie zum leichten Spiel,

Sie ziehen sanft dahin und schweben

Ans unbewußt bestimmte Ziel.

Sie ziehen in das Wunderländchen,

Wo Liebe scheu im Anbeginn,

Und leis verknüpft ein zartes Bändchen

Den Schäfer mit der Schäferin.

 

 

 

 

  

Ursprung von Halloween liegt bei den Kelten

Das Fest des Grauens hat seinen Ursprung in Irland. Denn in vorchristlicher Zeit begingen die Kelten am 31. Oktober Samhain, eines ihrer wichtigsten Feste. Sie feierten damit ihre Ernte, den Beginn der kalten Jahreszeit und den Start in ein neues Kalenderjahr.

 

 

 

"Süßes oder Saures!"

Mit diesem Schlachtruf ziehen am Abend des 31. Oktobers Scharen kleiner Hexen, Gespenster und Monster von Tür zu Tür. Ihr Ziel: von den Bewohnern Süßigkeiten einfordern. Ähnlich skurril kostümieren sich manche Erwachsene, die sich zu Partys treffen. Motto: "Dance of the Dead" oder "Beiß-Mich-Party". Es ist der Abend der Gespenster und Geister.

 

 

 

Teufelsbräute

Der Hexenwahn im Mittelalter

 

Nesgen to Range - Krefeld-Hüls 1492

 

Ein Viersener Geschichtsschreiber fand 1875 zufällig die Prozessakte von Nesgen to Range. In dem erhaltenen Dokument bat das Gericht 1492 das Schöffenamt Kempen, sozusagen als Obergericht, um eine Entscheidungshilfe.

 

Die wegen Zauberei angeklagte Nesgen to Range sagte am 5. März 1492, ungefähr zwischen drei und vier Uhr, vor Heinrich Henschen und Goert in den Backhuys, beides Schöffen des Gerichts zu Hüls, unter der Folter Folgendes aus:

 

Sie habe dreierlei Haare und drei Eier unter Heinrich Ploenkes Hofdörpel gelegt, worüber sein Vieh aus- und einging. Es sei Frauenhaar gewesen und von des Henrichs Pferden Haare und Haare von Henrichs Kühen. Insgleichen hat sie gesagt und bekannt, was sie getan hat mit Derich Schroetten, dem sie auch dreierlei Haar, Frauenhaar, Pferdehaar und Kuhhaar, unter seinen Hofdörpel gelegt habe, darüber sein Vieh ginge.

 

Am Donnerstag nach dem Aschermittwoch um sieben Uhr vormittags hat Nesgen, da sie in dem Stock (Foltergestell) saß, in Gegenwart des Herrn von Hüls und des Schultheißen ausgesagt, wie der Teufel (Beelzebub) in ihr Haus zu ihr gekommen sei und ihr Geld und Gut gelobte, damit sie dem allmächtigen Gott, Marien, seiner Mutter und allen Heiligen Gottes zehn Jahre lang absagen und ab schwören solle. Das habe sie vor fünf Jahren getan. Außerdem bekannte sie, daß sie drei Personen auf den Rat des Teufels bezaubert hat an ihrem Vieh, Pferden und Kühen, nämlich dem Heinrich Ploenken, Derich Schroetten und Anken Boener, der an dem Eenre (Inrath) wohnt.

 

Nesgen to Range sagte weiter aus, daß sie zweimal von dem Teufel Beelzebub aus ihrem Haus am Hülserberg bis auf die Höhe nach Burg Krakau hin geführt worden sei. Der Teufel habe sie selbst dorthin gebracht in Gestalt eines Pferdes, auf dem sie gesessen habe. Das soll einmal gegen Mitternacht und einmal am helllichten Tage geschehen sein. Nesgen to Range gab noch einige ähnliche »Verbrechen« zu.

 

Offenbar gingen die Schöffen in Hüls vorsichtig mit diesen Aussagen um. Es heißt: »Und da diese Punkte vor dem gemeinsamen Volk zu offenbaren nicht dienlich ist und um fürderhin Unglück, das davon kommen mag, zu verhüten, so sind diese Punkte vor dem letzten behegten Gericht an der bekannten und gewöhnlichen Gerichtsstätte nicht öffentlich Punkt für Punkt vorgelesen worden.«

 

Nesgen wurde lediglich vom Junker gefragt, ob sie bei ihren bisherigen Geständnissen bleibe, was sie bestätigte. »Darauf haben wir Schöffen nach ihren Worten und ihrem Bekenntnis sie zum Tode verurteilt«

 

Da aber Nesgen, als sie an dem Brandpfosten geklammert und genagelt war, diese ihre gesagten Worte widerrufen und abgesagt hat, die sie öffentlich bekannt hatte und weswegen sie zum Tode verurteilt worden war, wurde das Gericht in Hüls unsicher und brach die Hinrichtung ab. Die Schöffen baten das Gericht in Kempen um Rat. Sie schrieben, nach dem Widerruf.... » kennen wir uns in dieser Sache nicht mehr aus, rufen Euch an als unser Haupt und begehren darüber Euer Liebden Haupturteil nach dem wir uns richten wollen«.

 

Das Kempener Schöffengericht antwortete den Schöffen in Hüls: »Da ihr zu uns als zu eurem Haupte geschickt und begehret habt, euch eine notwendige Rechtsunterweisung zu dem beschriebenen Falle zu geben, so haben wir uns um eurer Bitte willen darüber besonnen und beraten und weisen euch als Recht nach dem Recht und den Gewohnheiten von Stadt und Land Kempen:

 

»Nachdem Nesgen to Range vor und nach dem Hochgericht bekannt hat, dabei geblieben und auf ein Todesurteil erkannt worden ist, nachdem sie weiter vor Schultheiß und den Schöffen ihre Missetat noch erkannt hat, so soll man dieses Nesgen herausführen und nach ihrem Bekenntnis richten.

 

Unser Herrgott sei mit euch. Gegeben unter unseres gemeinsamen Schöffentums Siegel, das wir hierzu gebrauchen – auf Freitag nach Epiphanias.«

 

Nesgen to Range wurde anschließend in Krefeld-Hüls verbrannt.

 

 

Historische Überlieferungen weisen auf einen Tag im Februar 1492 hin. Damals sollen Wachleute in Hüls an die Haustür von Nesgen to Range am Rangshof geklopft haben.


Demnach müsste der Hof also bereits 245 Jahre früher existiert und hat möglicherweise aber an anderer Stelle gestanden, wie Heimatforscher Horst Steimel vermutet. Man habe Nesgen als „Hexe“ bezichtigt und brachte sie in das Gefängnis der Hülser Burg. Die Quellen geben keine Auskunft, wer die Frau als Hexe denunziert hatte und warum sie in Hüls vor Gericht stand. Horst Steimel kommt in einer historischen Betrachtung für den Bürgerverein Inrath zu dem Schluss, „dass es sich bei Nesgen to Range um eine Bewohnerin des Rangs-Hofes handelte. Auch durch den Namenszusatz "to" (zu/auf) wird deutlich, dass Nesgen (Agnes) vom Rangs-Hoff, also vom Inrath, kam und zwei ihrer unmittelbaren Nachbarn verhext habe.“

 

Ihr Geständnis erzwangen die Gerichtsherren durch Folter. Sie wurde zum Tode verurteilt. Steimel datiert es auf den 5. März 1492 (Rosenmontag). Das Urteil wurde wahrscheinlich auf dem Kempener Richtplatz auf der Nordseite des Hülser Berges, wo heute der Schluff seine Trasse hat, vollstreckt.

 

Nesgen to Range sollte nicht die letzte Frau sein, die auf heutigem Krefelder Gebiet der Hexerei bezichtigt und vor Gericht gestellt worden ist. Im kurkölnischen Städtchen Uerdingen kam es 1589 zu einem Prozess, weitere gab es in Linn zwischen 1601 und 1608. Dabei wurden die Frauen gefoltert, in Uerdingen sogar der Wasserprobe unterzogen. Sie wurde in Teichen oder Flüssen praktiziert. Falls die/der gefesselte Angeklagte oben schwamm, galt dies als Beweis für Hexerei; doch wenn er unterging, war das längst noch nicht der Gegenbeweis. Dies konnte immer noch als Ausnahme gewertet werden. Man glaubte, dass das reine Element Wasser Hexer abstoßen würde. WZ 7. Oktober 2014

 

 

 

 

Die Folterung einer Hexe, nach T. J. V. Braght, Het Bloedig Tooneel (Amsterdam1686). Der Stich ist Teil der Historischen Bibliothek des Museums Burg Linn. Foto: Stadt Krefeld - aus der RP

 

 

QUELLE: Handbuch der Hexenverfolger „Der Hexenhammer“ (Malleus maleficarum), wurde 1486 in Köln herausgegeben. Dabei handelt es sich um eine systematische Zusammenfassung jener Hexenlehre, deren Bestandteile aus dem Spätmittelalter stammen. Zauberei, Buhlschaft mit dem Teufel, der Hexenflug und der Hexensabbat flossen zusammen. Das Werk richtet sich vor allem gegen Frauen. Der Autor der Schrift ist der Theologe und Dominikaner Heinrich Kramer oder Krämer, der sich Heinrich Institoris nannte. Prozessakten wurden zum Teil aus Scham in späteren Jahren nach dem wahnsinnigen Treiben vernichtet, Kriege und Brände zerstörten auch entsprechende Quellen. Die letzte Hexenverbrennung am Niederrhein ist für das Jahr 1738 belegt.

 

 

 

 

 

 

 

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